…nach dem Lesen dieser heutigen Schlagzeile werden einige Arbeitgeber gejubelt haben: ENDLICH!
Schade, aber ganz so ist es nicht. In dem anhängigen Fall klagte eine Frau, die insgesamt innerhalb von 11 Jahren 13 befristete Arbeitsverträge von einem AG bekommen hatte auf eine unbefristete Einstellung. Sie wurde vom Arbeitgeber aber immer als Vertretung für verschiedene fehlende Mitarbeiter eingestellt.
Der Europäische Gerichtshof entschied:
Die Tatsache, dass ein Arbeitgeber wiederholt Vertretungen einstelle und dass diese Vertretungen auch durch Arbeitnehmer mit unbefristeten Verträgen gedeckt werden könnten, bedeute nicht, dass kein „sachlicher Grund“ im Sinne des deutschen und europäischen Rechts vorliege. Auch könne daraus nicht auf einen Missbrauch geschlossen werden. Es gehe über die Ziele des EU-Rechts und einer Rahmenvereinbarung der EU-Sozialpartner hinaus, automatisch den Abschluss unbefristeter Verträge durch Arbeitgeber zu verlangen, die immer wieder einen Bedarf an Vertretungskräften haben.
Mein Fazit:
Leider hilft dies normalen Arbeitgebern nicht, die jemanden immer wieder mit befristeten Verträgen anstellen, um sich an einem unbefristeten Arbeitsvertrag vorbei zu mogeln.
Aber wenn jemand immer wieder befristete Verträge bekommt, die auf abwechselnde, genau definierte Vertretung bezogen sind, scheint dies jetzt mehrfach befristet möglich zu sein…
Wer es genau nachlesen möchte findet das Urteil hier:
Urteil des EuGH Az C-586/10
P.S. Der oben genannte Arbeitgeber war übrigens die Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln




